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Beihilfen

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Ausbildungsunterstützung

BAB

Rundfunkgebühren

Wohngeld

Telefon

Berufs- Ausbildungs-Beihilfe (BAB) vom Arbeitsamt

 

BAB wird ähnlich berechnet wie BAföG:

 

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) muss beim
zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.
Um BAB zu erhalten sind allerdings gewisse Bedingungen zu erfüllen.

 

Diese wären zum Bespiel:
Der Auszubildende darf nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen und er muss nachweisen, das er aufgrund der Ausbildung umziehen musste. Also wenn es in der Heimatstadt keinen entsprechenden Ausbildungsplatz gibt.

Im Laufe der Bearbeitung wird überprüft, ob man sich mal bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes gemeldet hat...

Außerdem muss es sich bei der Ausbildung um eine Erstausbildung handeln.

Es wird das Einkommen der Eltern angerechnet. 
Es gibt hier gewisse Freibeträge für die Eltern; verdienen Eure Eltern zu viel, so gibt es kein BAB.

Berechnet wird das Einkommen der Eltern vor zwei Jahren. Sollte sich innerhalb dieser zwei Jahre das Einkommen der Eltern ändern, so muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden.

BAB wird bis zum Ausbildungsabschluss gewährt. Die Bedarfsätze werden aufgrund von Befragungsbögen ermittelt. Deshalb kann die Bearbeitung recht lange dauern. BAB muss allerdings nicht wie Bafög zurückgezahlt werden.Informationen dazu und die Anträge gibt es beim Arbeitsamt.

 

Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Solange man sich in der Ausbildung befindet und dabei die Ausbildungsvergütung nicht zu hoch ist, kann man beim Sozialamt einen Befreiungsantrag stellen. Dabei sind die Gehaltsbescheinigung, der Mietvertrag und der Personalausweis vorzulegen.
Telefonanschluß vom Sozialamt Mit dem Bescheid vom Sozialamt kann man nun noch zur Telekom gehen. Früher hat man dann einen Telefonanschluss für DM 9,- bekommen. Neuerdings muss man den Anschluss voll bezahlen, und zwar mit maximal 6,94 Euro.Die Tarife kann man dann auch noch über entsprechende Anbieter gering halten.

 

Wohngeld 

 

beim Wohngeld gilt es Besonderes zu beachten.
Man bekommt es nicht, wenn man BAB bekommt oder beantragt hatte und der Antrag abgelehnt wurde, weil z.B. das Einkommen der Eltern zu hoch ist. 

Die Wohngeldanträge sind sehr umfangreich. Es gibt sie beim Wohngeldamt in der jeweiligen Stadt.

 

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Michael D?ing

erstellt von Michael Döring (c) 1999,
zuletzt aktualisiert am :
Friday, 11. January 2008 19:37:20