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Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) muss beim
zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.
Um BAB zu erhalten sind allerdings gewisse
Bedingungen zu erfüllen.
Diese wären zum Bespiel:
Der Auszubildende darf nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen und
er muss nachweisen, das er aufgrund der
Ausbildung
umziehen musste. Also wenn es in der
Heimatstadt
keinen entsprechenden Ausbildungsplatz gibt.
Im Laufe der
Bearbeitung wird überprüft, ob man sich mal bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes gemeldet hat...
Außerdem muss es sich bei der Ausbildung
um eine Erstausbildung handeln.
Es wird das Einkommen der Eltern angerechnet.
Es gibt hier gewisse Freibeträge für die Eltern;
verdienen Eure Eltern zu viel, so gibt es kein BAB.
Berechnet wird das Einkommen der Eltern vor zwei Jahren.
Sollte sich innerhalb dieser zwei Jahre das Einkommen der Eltern
ändern, so muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
BAB wird bis zum Ausbildungsabschluss gewährt. Die Bedarfsätze werden aufgrund von Befragungsbögen ermittelt. Deshalb kann die Bearbeitung recht lange dauern.
BAB muss allerdings nicht wie Bafög
zurückgezahlt werden.Informationen dazu und die Anträge gibt es beim Arbeitsamt. |